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   LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10   

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https://dejure.org/2012,123694
LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10 (https://dejure.org/2012,123694)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2012 - L 4 P 4469/10 (https://dejure.org/2012,123694)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - L 4 P 4469/10 (https://dejure.org/2012,123694)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10
    Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. z.B. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - = SozR 4-1200 § 14 Nr. 10).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10
    Auch das BSG hält diese Rechtsauffassung für mit der Regelung des § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG vereinbar (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10
    Denn einerseits kennt das GVG keine Teilverweisung, andererseits steht einer Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht (hier: der Sozialgerichtsbarkeit) zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (vgl. so schon den Senat, Urteil vom 17. Februar 2012 - L 4 R 1296/11 - juris; so auch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358 m.w.N.; vgl. auch Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 17 GVG - kommentiert bei § 41 VwGO - Rn. 54).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10
    c) Soweit die Klägerin eine Erstattung des Betrags von EUR 1.840,00 als Schadensersatz geltend macht, kommen Ansprüche vertraglicher Natur von vornherein nicht in Betracht, da es insoweit an den dafür erforderlichen, privatrechtlichen Schuldverhältnissen vergleichbaren Leistungs- und Obhutsbeziehungen fehlt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R - SozR 3-2400 § 28h Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 P 342/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Erledigung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10
    Soweit die Beklagte in diesem Bescheid erneut einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen durch eine Privatperson abgelehnt hat, stellt sich dieser neue Beschied als neue sachliche Entscheidung im Sinne eines Zweitbescheids dar, der die Unwirksamkeit des früheren Bescheids aufgrund dessen anderweitiger Erledigung bedingt (§ 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - SGB X; vgl. dazu auch schon den erkennenden Senat, Urteil vom 30. März 2012 - L 4 P 342/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 R 1296/11

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 4 P 4469/10
    Denn einerseits kennt das GVG keine Teilverweisung, andererseits steht einer Verweisung des gesamten Rechtsstreits der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht (hier: der Sozialgerichtsbarkeit) zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (vgl. so schon den Senat, Urteil vom 17. Februar 2012 - L 4 R 1296/11 - juris; so auch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358 m.w.N.; vgl. auch Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 17 GVG - kommentiert bei § 41 VwGO - Rn. 54).
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